Den Haag - Vor einem Jahr galt die Beweislage als zu dünn, jetzt ist der Internationale Gerichtshof (IStGH) optimistischer: Für Sudans Präsidenten Umar al-Baschir wurde ein Haftbefehl wegen Völkermordes ausgestellt. Ihm werde die Verantwortung für Völkermord in der sudanesischen Region Darfur in drei konkreten Fällen vorgeworfen, teilte der IStGH am Montag in Den Haag mit.
Im Haftbefehl für Baschir steht, dass es "begründeten Anlass gibt zu glauben", dass sudanesische Streitkräfte seit April 2003 versuchten, Völkermord an den in Darfur lebenden Stämmen Fur, Masalit und Zaghawa zu begehen. Die drei Anklagepunkte lauten auf Tötung, Verursachung von geistigem und körperlichem Leid sowie "das bewusste Herbeiführen von Zuständen, die körperliche Zerstörung einkalkulieren".
IStGH-Chefankläger Moreno Ocampo beschuldigt Baschir, 2,5 Millionen Flüchtlinge bestimmter ethnischer Gruppen in Darfur in Lagern "unter Völkermord-Zuständen, wie in einem gigantischen Auschwitz" festzuhalten. Die Vereinten Nationen schätzen, dass der Darfur-Konflikt seit 2003 rund 300.000 Menschen das Leben gekostet hat. Weitere 2,7 Millionen wurden gezwungen, ihre Heimat zu verlassen. Die Darfur-Rebellen beschuldigen die arabisch dominierte Regierung Sudans der Vernachlässigung und Diskriminierung. Bislang lag beim IStGH bereits seit März vergangenen Jahres ein Haftbefehl gegen Baschir wegen Kriegsverbrechen in der Krisenregion vor.
Der autoritär regierende Baschir hatte sich 1989 im Sudan an die Macht geputscht. Nach international als Farce kritisierten Wahlsiegen in den Jahren 1996 und 2000 wurde er im April erneut zum Sieger der Präsidentenwahl in dem ostafrikanischen Land ernannt. Er ist der weltweit erste amtierende Staatschef, gegen den ein Haftbefehl des IStGH erlassen wurde.
Al Baschir wurde zu Beginn dieses Jahres für fünf weitere Jahre wiedergewählt. Er erkennt den Internationalen Strafgerichtshof nicht an und hat es wiederholt abgelehnt, sich nach Den Haag zu begeben.
als/AFP/dpa/APN